Schließen Sie bitte immer ab!
Die meisten Menschen freuen sich schon Wochen vor Ihrer geplanten Reise auf Ihren wohlverdienten Urlaub und überlegen sich genauestens, was sie alles mitnehmen wollen und was im Vorfeld noch alles erledigt werden muss. Wir raten Ihnen, Ihr Haus vor Ihrer Reise einmal genauer zu inspizieren. Die gängigsten Sicherheitsmaßnahmen, wenn die Eigentümer Ihr Haus für eine Weile verlassen, sind neben dem sorgfältigen Abschließen und Verriegeln der Türen und Fenster, das Herablassen der Rollläden. Mit diesen Maßnahmen wähnen sich die Bewohner in vermeintlicher Sicherheit und übersehen dabei, dass man in vielen Fällen erst Recht die Aufmerksamkeit von Eibrechern auf sich zieht.
Bitte Sie eine Person Ihres Vertrauens, regelmäßig nach dem Rechten zu sehen, die Rollos morgens zu öffnen und abends herunterzulassen und den Briefkasten regelmäßig zu leeren. Mit diesen einfachen Vorkehrungen wird niemandem auffallen, dass Ihr Haus für eine gewisse Zeit nicht bewohnt ist und leer steht. Verzichten Sie bitte auch auf Anrufbeantworteransagen, die jedem Anrufer mitteilen, dass Sie für einen gewissen Zeitraum nicht zu erreichen sind.
Verstecken Sie Ihre Ersatzschlüssel auf keinen Fall in unmittelbarer Nähe zu dem dazugehörigen Schloss. Am besten verstecken Sie ihn gar nicht. Bitten Sie lieber einen Nachbarn oder eine andere vertrauenswürdige Person darum, Ihren Schlüssel für Sie aufzubewahren.
Achten Sie darauf Ihre Fenster und Türen jedes Mal sachgerecht zu verschließen, auch wenn Sie nur kurz einkaufen gehen. Diese kleine Aufmerksamkeit kann sie unter Umständen vor einem großen Schaden bewahren. Merken Sie sich bitte auch, dass gekippte Fenster kein Hindernis für Einbrecher darstellen.
Sollten Sie einmal tatsächlich den Verlust eines Schlüssels zu beklagen haben oder ihn über einen gewissen Zeitraum hinweg nicht wiederfinden, lassen Sie sich bitte umgehend über einen Austausch der Schlösser beraten. Wir stehen Ihnen in einem solchen Fall gerne zur Seite. Sie können einfach nicht mit hundertprozentiger Sicherheit ausschließen, dass der Schlüssel sich nicht in den Händen von zwielichtigen Personen befindet. Auch hier gilt, dass die Kosten eines Austausches die entstandenen Kosten nach einem Einbruch bei weitem unterschreiten.
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